Geschlossen vom 23.12.2024 - 05.01.2025 :
Büro-Taxi ist ab dem 06.01.2025 wieder wie gewohnt für Sie geöffnet. Wir wünschen Ihnen geruhsame Feiertage.
Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftklausel ist unwirksam.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der uns erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, dass wir den Auftrag angenommen haben.
Wir liefern ab Lager Kamp-Lintfort inklusive Verpackung. Der Versand erfolgt durch Anlieferung oder Versand. Für Kleinaufträge unter EUR 100,00 Nettowarenwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,00. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unzumutbar oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten bestehen – haben wir nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung des Vertrages für uns nur unter unzumutbaren Anstrengungen möglich wäre. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten übernommen haben. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu unseren Gunsten beim Transportunternehmer bestehen, werden diese im Schadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber uns als Versender.
Die in unseren Listen und Angeboten genannten Preise gelten vorbehaltlich zwischenzeitlich erfolgter Preisänderungen zuzüglich der jeweils zum Liefertermin geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen mit Rechnungszugang und Bereitstellung der Ware für den Besteller ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anders lautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptrechnung anrechnen zu lassen. Eine Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht entgegen genommen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen, die 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer liegen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt bzw. damit in Verzug gerät, ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
Die Ware bleibt – ausgenommen ihrer Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs-verzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren werden im Voraus zur Sicherung an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Waren mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware als abgetreten. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Der Verkäufer übernimmt nach seiner Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung dafür, dass die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist welche die Tauglichkeit der normalen Verwendung aufhebt oder erheblich mindert. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe sowie chemische oder elektrische Einflüsse verursacht werden, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurück zu führen sind. Sofern eine Nachbesserung und Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen. Die Waren sind unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Dabei entdeckte und auch später entdeckte Mängel sind sofort schriftlich innerhalb einer Frist von 3 Tagen anzuzeigen, wobei der Kunde den Mangel konkret zu beschreiben hat. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung / Mängelanzeige, so gilt die gelieferte Ware – mit Ausnahme, dass ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war – als genehmigt.
Der Verkäufer haftet – egal aus welchem Rechtsgrund – nicht für eine fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten durch sich selbst, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie Verzug oder Unmöglichkeit. Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den typisch voraussehbaren Schaden. Ausgenommen von diesen Fällen ist eine verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
Für unsere Geschäftsbedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Rheinberg.
Die aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Geschäfte mit der Büro-Taxi GmbH.
Wir behalten uns Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.